Mittwoch, 12. September 2007

Was sind uns unsere Grundrechte wert?

SPIEGEL ONLINE - 10. September 2007, 18:00

URL: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,504897,00.html

In dem Stadtteil Neukölln/Berlin drohte eine Mitarbeiterin des dortigen Jobcenters einer 25-jährigen Muslimin in einem Streitgespräch um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit einer Leistungskürzung, wenn die junge Deutsche palästinensischer Herkunft nicht bereit sei, sich endlich ernsthaft um eine Tätigkeit zu bemühen. Dazu sei es unumgänglich, das Kopftuch abzulegen, mit dem ihre Chancen auf einen Job stark sinken würden. Auf die Frage der selbstbewussten “Hilfebedürftigen“ in welchem Gesetz dies denn stehe, war die äußerst unsachliche Antwort der „Beraterin“ …“das steht bestimmt im nächsten Jahr im Gesetz!“, worauf sich die Muslimin diskriminiert fühlte und sich mit ihrem Erlebnis an die taz wandte.

Kommentar:

Nach §2 SGBII muss jede(r) erwerbsfähige Hilfebedürftige aktiv an allen Maßnahmen zu ihrer/seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken. Ebenso ist sie/er verpflichtet, sich an die Eingliederungsvereinbarungen zu halten. Ist eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für die Leistungsempfängerin/den Leistungsempfänger nicht möglich, muss die/der erwerbsfähige Hilfebedürftige jede ihr/ihm zumutbare Arbeitsgelegenheit annehmen.

Leistungskürzungen können demnach also nur auf Grund von Verstößen seitens des Leistungsempfängers gegen diese Verpflichtungen vorgenommen werden. Jetzt wäre es doch sehr interessant, weswegen es zum Streitgespräch zwischen der Beraterin des Jobcenters und der Muslimin kam und warum die Mitarbeiterin des Jobcenters offensichtlich den Eindruck haben musste, die Leistungsempfängerin bemühe sich nicht ernsthaft um eine Beschäftigung. Dazu schweigt die taz jedoch. Das mag politically correct sein, dient aber nicht der Objektivität.

Wie auch immer, nach § 15 SGB II heißt es im Umkehrschluss, dass jede Beschäftigung als zumutbar gilt, wenn das tarifliche oder ortsübliche Entgelt gezahlt wird und die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Sollte die junge Frau gegen diese Pflichten von LeistungsempfängerInnen verstoßen haben, hätte die Beraterin einen juristisch einwandfreien Grund, Leistungen zu kürzen.

Ich meine zu diesem bedauerlichen Vorfall:

es sollte eine Selbstverständlichkeit sein, dass MitarbeiterInnen von Jobcentern die einschlägigen Gesetze bestens kennen, ihnen sollten ebenfalls Arbeitsrichtlinien und Gerichtsurteile zur Umsetzung der Vorschriften zur Verfügung stehen, sie sollten auf das gelingende Durchführen von konfliktreichen Klientengesprächen geschult werden. Eine Szene wie die eben beschriebene darf sich nirgendwo wiederholen.

Andererseits kann ich den Missmut der Sachbearbeiterin auch nachvollziehen. Sie beruft sich wohl auf in der Geschäfts- und Arbeitswelt der Bundesrepublik seit langem praktizierte Dress-Codes, die nicht per Gesetz oder Erlass festgeschrieben sind, sondern aus einem Bedürfnis nach Konformität, auf Grund einer stillschweigenden Übereinkunft oder einer Erwartungshaltung eines Arbeitgebers eingehalten werden. So kann der Inhaber eines westlichen Kaufhauses durchaus von seinen Angestellten erwarten, jede KundIn gleich zuvorkommend zu behandeln, weltoffen und politisch wie religiös neutral aufzutreten und dies auch durch ihre/seine Kleidung zu dokumentieren.

Im Arbeitsleben wird die Kleidung der MitarbeiterInnen oft dem vom Arbeitgeber angestrebten Image (Unternehmenskultur, Corporate Identity) angepasst und kann eine gewünschte Farbwahl bis hin zur Standard Uniform umfassen (Wikipedia.org/wiki/Kleiderordnung / 9.11.07).

Jeder hier sozialisierten Bewerberin / jedem hier sozialisierten Bewerber ist bekannt, dass bei beruflichen Vorstellungsgesprächen unangebrachte Kleidung Entscheidung für oder gegen eine Kandidatin/einen Kandidaten ungünstig beeinflussen kann. Das Tragen eines Kopftuches in diesem Zusammenhang könnte in der Bundesrepublik Deutschland durchaus als unpassend erachtet werden, besonders in Bereichen, in denen KundInnenkontakte zum Arbeitsalltag gehören. (Wikipedia.org/wiki/Kleiderordnung / 9.11.07).

Dies ist sicherlich auch der jungen Frau aus Neukölln bekannt. Da es sich bei dem fraglichen Ereignis um einen Routinetermin handelt (s. Spiegel, auch die heftige Reaktion der Beraterin lässt auf eine Vorgeschichte schließen), hat die Mitarbeiterin des Jobcenters genügend Gelegenheit gehabt, sich einen Gesamteindruck zu verschaffen. Ich kann ihren Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Bemühungen ihrer Klientin verstehen, wenn auch das Gespräch niemals hätte verbal derartig entgleisen dürfen.

Die junge in Deutschland geborene Frau palästinensischer Abstammung genießt hier verfassungsrechtlich garantierte Grund- und Menschenrechte, die sie vor Diskriminierung schützen und die ihr viele Handlungs- und Gestaltungsmuster der persönlichen Lebensführung zur Verfügung stellen. Die Demokratie ist jedoch kein Selbstbedienungsladen, in dem man Grundrechte nach Gutdünken in Anspruch nimmt oder für sich als nicht zutreffend erklärt. Wir leben in der Bundesrepublik Deutschland in einem sozialen Rechtsstaat, aber auch in einer kulturellen Moderne, in der Säkularität und Religionsfreiheit, auch die negative, wesentliche Kennzeichen des Geschäfts- und Berufslebens sind. Hier wird keine Frau gezwungen, Haare mit einem Kopftuch oder Haare und Körper mit Hijab, Niqab oder Burqa zu bedecken.

Die Frau, die sich trotzdem verschleiert, wohl wissend, dass sie damit ihre Einstellungschancen womöglich minimiert, handelt freiwillig und bewusst. Ich halte es daher für vertretbar, an der aktiven Mitarbeit, die Grundlage jeder Eingliederungsvereinbarung ist, zu zweifeln. Die Neuköllnerin missachtet meiner Meinung nach außerdem das Recht der negativen Religionsfreiheit im nicht kirchlichen Arbeits- und Berufsleben. Ein Grundrecht, für dessen Verwirklichung Menschen ihre Existenz und ihr Leben eingesetzt haben, um dessen Willen sie gezwungenermaßen aus der Heimat geflohen sind, alles auf eine Karte setzend, in der Hoffnung auf Freiheit. Was ist uns dieses Menschenrecht wert?

Der muslimische Iraner Ibrahim Batmani schätzt diese Freiheit sehr. Er kennt die Schrecken der iranischen Theokratie und war wegen regierungskritischer Äußerungen inhaftiert worden. Es gelang ihm die Flucht nach Norwegen, wo er ein Leben in Freiheit und nach seinen eigenen Vorstellungen führen wollte. Der 47‑Jährige war überzeugt, in einem westlichen, demokratischen und säkularen Land zu leben, in dem Männer und Frauen im Privatleben frei in der Wahl ihrer Kleidung seien und jede/jeder ihre/seine Meinung frei äußern dürfe. Er war sicher in dem schwedischen Möbelhaus IKEA einen Arbeitgeber gefunden zu haben, der ähnliche Grundsätze hatte wie er selbst. Dies stellte sich jedoch nach fast 10-jähriger Betriebszugehörigkeit als Irrtum heraus.

Der Iraner wollte eine neue muslimische Kollegin, die am Mittagstisch Platz nahm, mit Handschlag begrüßen. Als die verschleierte Frau diesem bei EuropäerInnen als höflich geltenden Begrüßungsritual aus religiösen Gründen ausweichen wollte, sagte der Iraner, dass es doch keine Notwendigkeit gäbe, Hijab bei Ikea in Norwegen zu tragen, sie befinde sich doch in einem freien Land. Die Angesprochene reagierte brüsk und wies den Iraner zurecht, dass dies doch absolut nicht seine Angelegenheit sei, beschwerte sich bei ihren Vorgesetzten über das ihrer Ansicht nach anstößige und belästigende Verhalten des Kollegen und nahm sich völlig verzweifelt den Rest des Tages frei (so Pax Europa und Gates of Vienna sinngemäß).

Dieser Vorfall endete mit einer Abmahnung des Arbeitgebers IKEA an Batmani, des Inhalts, dass man dem Regimekritiker einer Theokratie Rassismus vorwarf, weil er in einem demokratischen Staat sich die Freiheit nahm, eine neue Kollegin darauf aufmerksam zu machen, dass sie im Job nicht gezwungen sei Hijab zu tragen. “This is in conflict wirh IKEA´s policy and values and it is not acceptable for our employees to behave like this,”(“dies widerspricht der Firmenphilosophie und den Leitlinien von IKEA und es ist nicht akzeptabel, dass unsere MitarbeiterInnen sich so verhalten,“… . Quelle: Gates of Vienna, frei übersetzt ins Deutsche von ük.).

Bei einer anderen Gelegenheit brachte sich der couragierte Iraner in eine Diskussion mit seinem Arbeitgeber ein und trug erneut seine Meinung vor, dass MitarbeiterInnen während der Arbeit nicht Hijab tragen sollten. Bei dem anschließend an seinem Arbeitsplatz stattfindenden Treffen versicherte Batmani, dass er die Meinung der Hijab tragenden Frauen respektiere, dass er es jedoch für angebracht halte, dass IKEA diese Angelegenheit entscheide und nicht die Muslime.

Das kostete Batmani endgültig den Job, Begründung des Kündigungsschreibens: Rassismus und Missachtung schriftlicher Abmahnungen. Der Iraner ließ sich nicht entmutigen und sagte der Aftenposten “Norway is a fine country and I just want to say that in Norway you´re not forced to wear the hijab if you don´t want to. I don´t care if you wear the hijab privately. My mother wears the hijab,“ (Norwegen ist ein wunderbares Land und ich wollte nur sagen, dass in Norwegen keine Frau gezwungen ist Hijab zu tragen, wenn sie es nicht will. Ich kümmere mich nicht darum, wenn Frauen privat Hijab tragen. Meine Mutter trägt Hijab,…“ übersetzt ins Deutsche: ük; Quelle: Gates of Vienna / Aftenposten).

Der langjährig als Tellerwäscher beschäftigte Mitarbeiter des schwedischen Möbelhauses klagte gegen die Kündigung vor einem Osloer Gericht. Schon während des Prozesses milderte IKEA den Vorwurf Batmani sei ein Rassist dahingehend ab, dass der Konzern befürchte, der Iraner würde mit seinem in ihren Augen unpassenden Verhalten gegenüber Kolleginnen, die Hijab tragen fortfahren und damit den Betriebsfrieden gefährden. Das angerufene Gericht wies die Befürchtungen des Möbelkonzerns mit der Begründung zurück, dass kaum vorstellbar sei, dass der Kläger nicht verstanden habe, dass IKEA eine solche Handlungsweise nicht erlaubt. Außerdem rehabilitierte das Gericht den obrigkeitskritischen Batmani und erklärte die Kündigung für ungerechtfertigt und unhaltbar. Nach allgemeingültiger Rechtsauffassung sei eine erhebliche Beleidigung einer Person notwendig, um eine Kündigung aus diesem Grunde zu rechtfertigen.

Der Pressesprecher des Unternehmens, Christen Roehnebaek, erklärte, dass IKEA das Gerichtsurteil zu Kenntnis nehme, sich aber vorbehalte, es gründlich zu prüfen, bevor der Konzern eine Entscheidung treffen will, wie es weiter gehen soll. Für das Großunternehmen sei die Kleidungsangelegenheit Privatsache der MitarbeiterInnen, die aus Respekt vor den Betroffenen nicht öffentlich besprochen werden sollte.

Ümmühan Karagözlü

Quellen: Pax Europa, Gates of Vienna, Aftenposten

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