Donnerstag, 16. August 2007

Verwaltungsgericht Düsseldorf


Kopftuchverbot für Lehrerinnen in NRW bestätigt

An Nordrhein-Westfalens öffentlichen Schulen ist es muslimischen Lehrerinnen auch weiterhin nicht erlaubt, ein schariakonformes Kopftuch zu tragen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage der 52jährigen vom Christentum zum Islam konvertierten Hauptschullehrerin Brigitte Weiß ab. Das Gericht vertratt die Auffassung, das Kopftuch sei, egal welche Variante die Trägerinnen auch favorisieren, eine religiöse Bekundung und so ein Verstoß gegen die gebotene staatliche Neutralität an den öffentlichen Schulen. Die Klägerin will, gegen diese richterliche Entscheidung Berufung einlegen.

Die Düsseldorfer Richter schlossen sich der bisherigen vier Entscheidungen Nordrhein-westfälischer Gerichte an. Neu ist allerdings, dass diesmal einer langjährig im Schuldienst tätigen Beamtin das Tragen des Kopftuches während des Dienstes gerichtlich untersagt wurde, drei der vorherigen fundamentalistisch-islamisch orientierten Klägerinnen waren Angestellte, eine vierte Muslima wollte als Beamtin auf Probe eingestellt werden.

Ein Sprecher des Schulministeriums äußerte sich "sehr zufrieden" über die Bestätigung des Verbotes. Auch dieses Weblog, das sich auch an Lehrende und Lernende der Sozialarbeit und Sozialpädagogik richtet, begrüßen die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf, wenn es für uns auch interessante verfassungsrelevante Aspekte außer Acht lässt und es sich auf den gesamten öffentlichen Dienst beziehen sollte (s. Kopftucht ./. freiheitliche Grundordnung, Ümmühan Karagözlü).

Weiß steht seit 1980 als Lehrerin im Schuldienst und trägt seit ihrem Übertritt zum Islam 1994 den Vornamen M. Sie ist Funktionärin des permanent die Demokratie angreifenden, legalistisch-fundamentalistisch orientierten ’Zentralrates der Muslime in Deutschland’ (ZDM), dessen prominentester Vertreter der unter Demokraten umstrittene langjährige Vorsitzende Frauenarzt Nadeem Elias ist.

Nach eigenen Angaben bemühte sich Weiß seit ihrem Übertritt um die Erlaubnis, das Kopftuch auch im Schulunterricht tragen zu dürfen. Nach ihrer Darstellung hatte sie zunächst mit Rücksicht auf die Schulleitung auf das Kopftuch verzichtet und es nur außerhalb des Gebäudes getragen – zum Beispiel bei Klassenfahrten. Vor den Sommerferien 2006 jedoch entschied sie sich, auch im Schulgebäude ihre Haare zu bedecken.

Wenn der Lehrerin ein Leben nach den Gesetzen des Islams und somit der Scharia so am Herzen liegt, gibt ihr die Demokratie, deren Rechtsweg sie nun so intensiv in Anspruch nimmt, die Freiheit, an einer muslimischen Privatschule zu unterrichten oder aber gleich in einen Staat auszuwandern, in dem die patriarchale Großfamilie, der Koran und die Scharia den Alltag regieren und die Maßstäbe des Weltverstehens setzen. Darüber sollten wir alle nachdenken.

In Nordrhein-Westfalen tragen 22 Lehrerinnen das Kopftuch. Beispielhaft möchten wir der geneigten islamkritischen Leserschaft zwei Pädagoginnen vorstellen.

Frau Eva el‑Shabassy ist Lehrerin an der Grundschule Aachen‑Richterich und trägt seit 30 Jahren permanent Kopftuch, seit einer Zeit, in der ihre Altersgenossen sexuelle Befreiung und ’Mini-Mode’ ausprobierten, sie selbst jedoch die moralischen Vorzüge und die Frauenrechte des Islams zu erkennen glaubte und sich Ganzkörperbadeanzüge und lange Blusen nähte.

Seit zwei Jahrzehnten ist die mit einem demokratiekritischen Ägypter verheiratete el—Shabassy in islamistischen Organisationen aus dem Umfeld der Muslimbruderschaft hoch aktiv, etwa für das ’Islamische Zentrum München’ und das ’Islamische Zentrum Aachen’.

“Der Ehebruch“, so el‑Shabassy, “ist ein Verbrechen wie der Mord“. “Etwas, was mit Steinigung geahndet werden muss?“, fragte der auf einmal sehr interessierte Journalist der ZEIT die Hauptschullehrerin. “Die Strafe steht in der Scharia“, so war ihre sachliche Antwort. Die fromme Lehrerin leidet nicht am postmodernen Werteverfall und fügte lächelnd hinzu: “Wenn einmal in hundert Jahren eine Frau gesteinigt wird, vielleicht werden dann ganz viele Ehen gerettet?“ Diese Frau will also, inch`Allah, die Steinigung für Ehebrecherinnen ins Strafrecht der BRD einführen.

Frau Renate Karaoglan ist ebenfalls zum Islam übergetreten und unterrichtet an der Max-Wittmann-Sonderschule in Dortmund. Seit ihrer Eheschließung mit einem Türken ist die Lehrerin ganzkörperverhüllt, verborgen unter einem strengen Kopftuch und in einen mausgrauen, knöchellangen Mantel gewandet: “Ich muss meine Scham bedecken“, so Karaoglan, die uns Ungläubigen mit einem “Ein Moslem kann unmöglich gegen die Scharia sein“ seelsorgerisch auf die Sprünge hilft. Auch ihre Tochter musste im Alter von elf Jahren ’ihre Scham bedecken’.

Wir Islamkritiker empfinden solche Verstöße gegen in der Verfassung garantierte Grundrechte als gravierendes Unrecht, als eine sexualisierte, dämonisierte Gender‑Apartheid, die Frauen qua Religionsgesetz zu minderwertigen, unreinen, die Männer verführenden Brutöfen erklärt. Das aber hat Europa seit der Aufklärung hinter sich, seit dem eingeführten Frauenwahlrecht im schweizerischen Kanton Appenzell sind hier Männer und Frauen gleich.

Gegen beide islamistischen Beamtinnen liefen disziplinarische Verfahren, doch durften sie in dieser Zeit weiter unterrichten. (ob das unter der Scharia auch möglich gewesen wäre?). Ohne die Arbeit der frauenrechtlerisch orientierten Zeitschrift EMMA jedoch hätten die offensichtlich großzügigen Schulaufsichtsbehörden Nordrhein‑Westfalens wohl noch nicht einmal wegen Verdachts auf Dienstpflichtsverletzung gegen die beiden Scharia‑Freundinnen ermittelt.

Zum Glück für die Demokratien in aller Welt gibt es auch unzählige Kopftuchgegnerinnen und Kopftuchgegner, gerade auch unter den Muslimas und Muslimen. Eine von ihnen ist die Rechtsanwältin Serap Cileli, für die jede Frau mit Kopftuch nach außen hin die fundamentalistische Rechtsordnung der Scharia symbolisiert und für die das Kopftuch ein Zeichen der vormodernen Unterordnung der Frau unter den Mann ist. Für Cileli ist das Kopftuch kein Zeichen des Glaubens, sondern ein mit dem demokratischen Rechtsstaat nicht zu vereinbarendes Symbol der Frauenunterdrückung und darüber hinaus Symbol der bewussten Ablehnung der Werte der Aufklärung, der Säkularität, der freiheitlichen Grundordnung

Selbst der deutsche Verfassungsrechtler Professor Josef Isensee von der Universität Bonn hält das Kopftuch für einen “Kulturimport, der den Frieden mit dem Verfassungsstaat nicht geschlossen hat“ und zur Argumentation von Deutschlands berühmtester Kopftuchlehrerin Fereshta Ludin meinte Isensee nur: “Amt ist Dienst, nicht Selbstverwirklichung“.

Auch wir haben große Zweifel, dass Fundamentalisten wie diese Lehrerinnen für die Aufgabe geeignet sind, junge Menschen auf ein emanzipiertes Leben in der säkularen, kulturellen Moderne eines demokratischen Rechtsstaates vorzubereiten und daher nicht an staatlichen Schulen unterrichten sollten.

Jacques Auvergne

2 Kommentare:

Jacques Auvergne hat gesagt…

Frömmlerinnen buhlen um Allahs Gunst: unter Frauen ist das Kopftuch die willkommene Waffe zum Mobben und Zicken. Demnächst auch in der Schule???

(die Lehrerin zur Achtjährigen)
"Ich komm`in den Himmel, äätsch, und du nicht, meine liebe doofe Schülerin!" ---------------

(Schülerin, zu Hause)
"Anää-Mamaa: ich will auch in den Himmel kommen wie meine fromme Lehrerin, wann darf ich endlich ein Kopftuch tragen? (quengelnörgel)"----------

(((Liebes Kopftuch mach mich fromm
dass ich ins Nirvana komm)))

[[oder so ähnlich, bei Zeus]]

Tamara Dubrovnik hat gesagt…

Burka, Tschador, Hijab: der Lappen muss weg.

Denn wollte Gott, dass wir ohne Kopftuch herumliefen, er hätte uns ohne angewachsenes Kopftuch auf die Welt kommen lassen.

Kreisch: 'Kopftuchgen entdeckt!'