Samstag, 27. Oktober 2007

Ein bisschen Gottesstaat? Stoiber und die CSU



Globalisierung - des Fundamentalismus?

Wie die bayrische CSU mit dem Gottesstaat liebäugelt

Sie haben soeben

Gott gelästert, StGB

§ 166

Wie viel

Religionsgesetz

darf`s denn

sein, bitte?

Säkularität an der Käsetheke? Die prekäre kulturelle Moderne zwischen hedonistischer Albernheit, der christlich-konservativen Forderung nach Strafbarkeit von Gotteslästerung und dem darwinistischem Atheismus

von Jacques Auvergne

Bayern möchte den Paragraphen 166 verschärfen. Das könnt man ja, auf den ersten Blick, für einen willkommenen Schutz gegen islamistische Eiferer halten, die da in Freitagspredigten unflätig über Juden und Christen lästern. Doch so wird es nicht angewendet werden. Vielmehr ist zu fürchten, dass parteilich orientierte Vertreter aus dem Islamismus = Islam den Paragraphen (legalistisch) für ihre Zwecke einsetzen werden.

Ich möchte in einem Land leben, in dem die Straßenverkehrsordnung gilt und nicht das alte Testament. Ich bin dafür, dass eine Partei (PBC), die einst “für ein Deutschland nach Gottes Geboten” warb, ebenso auf eventuelle Verfassungswidrigkeit hin überprüft wird wie gewisse islamisch inspirierte Zirkel bei denen vermutet werden darf, dass ihnen die Liebe zum Religionsgesetz der Scharia mehr am Herzen liegt als die Liebe zum Grundgesetz. Demokratie ja bitte.

Theokratie nein danke

Der § 166, der aus der kulturellen Vormoderne stammende deutsche Gotteslästerungsparagraph muss unbedingt weg. Und das sage ich als religiöser Mensch und evangelischer Christ.

Negative Religionsfreiheit heißt doch: ‘lass` mich mit deiner Religion in Frieden!’.

Demokratie bedeutet, dass mein Glauben oder Unglauben in keinem Zusammenhang mit meinem Arbeitsplatz, Wahlrecht, Bürgerrecht steht oder wenigstens: in keinem Zusammenhang ’zu stehen hat’.

Vor 300 Jahren gingen die Europäer aus guter Gewohnheit wie aus Konformitätsdruck zur Kirche, weniger jedoch aus dem Verlangen, eine persönliche gereifte Spiritualität zu entwickeln.

Spiritualität versus Spiritismus. Die bayrisch‑stammesreligiöse CSU blickt da nicht ganz durch.

Ginge es nach Justizministerin Beate Merk (CSU), so würde nicht erst eine Beschimpfung der Religion geeignet sein den öffentlichen Frieden zu stören, sondern bereits die Herabwürdigung oder Verspottung einer Religion. Wer bitte fühlt sich denn, und ab wann, ’herabgewürdigt’? Auch frage man diesbezüglich doch einmal zwischen Casablanca und Jakarta nach, was die Bereitschaft, sich beleidigt zu fühlen betrifft.

Merk befindet weiter, dass der öffentliche Friede bereits dann gestört sei, wenn der Spott das Vertrauen der Betroffenen ihre Religion, beeinträchtigen könne. Denkt sie wirklich an Pantheisten, Taoisten oder Bahá`í?

Ich habe da meinen Zweifel, ob säkular Denkende Japaner oder Inder sich schnell genug verspottet fühlen und den Klageweg beschreiten. Außerdem haben Demokraten weltweit und wohl noch für einige Jahrzehnte lang die Aufgabe, den geschätzten muslimischen Mitbürgern das Vertrauen in die Scharia dezidiert unschmackhaft zu machen.

Jene brutale Scharia der sakralen Körperstrafen und ehrbaren Apostatenmorde, bis heute mit ’dem Islam’ zu einem antidemokratischen sozialen Gefängnis verschmolzen, sie gilt es sehr wohl zu kritisieren. Und dass diese Religionskritik von der orthodoxen Geistlichkeit zwischen Ghom und Kairo als ’Beleidigung’ und ’Herabwürdigung’ benannt wird, das müsste sogar in München verstanden werden.

Hier spätestens zeigt sich, dass Frau Merk von säkularen Errungenschaften der Renaissance, Reformation, Romantik und Totalitarismuskritik profitiert, die sie nun auf dem Altar der fragwürdigen bayrischen Volksfrömmigkeit zu opfern bereit ist.

Ihre theokratischen Geschwister im Geiste doch mit Migrationshintergrund werden es ihr danken. Frau Merk merkt nicht, dass sie der Scharia den Weg bereitet. Ein Kopftuch für Bayerns Justizministerin.

Bereits im vergangenen Jahr hatte Ministerpräsident Stoiber eine Verschärfung des Gotteslästerungsparagraphen gefordert. Sicherlich, manche Schmähung der Religionen und des Religiösen ist geschmacklos. Doch scheint mir ’gelegentlich drohende Geschmacklosigkeit’ das kleinere Übel zu sein, sowohl für die Demokratie als auch für meine Religiosität.

Und es lässt sich, etwa in der Jugenderziehung, guter Geschmack nicht per Gesetz anordnen sondern ’nur’ durch Glaubwürdigkeit vorleben, durch eine persönlich erarbeitete Haltung von Würde, Takt, Zivilcourage und eben Religiosität. Aha, vielleicht sollen 2008 endlich einmal Gesetze die fehlende Glaubenskraft ersetzen.

Es möge in Deutschland die Straßenverkehrsordnung gelten, nicht das Gottesgesetz. Auf meinem rheinischen Marktplatz gelten Grundgesetz, DIN‑Norm und TÜV‑Leitlinien, nicht die Scharia. Hoffentlich.

Angesichts der weltweit inszenierten Proteste zu den dänischen Mohammed‑Karikaturen der Zeitung ’Jyllands Posten’ wie auch mit Blick auf die Krawalle nach der hervorragenden Regensburger Papst‑Rede sollten wir Demokraten aus aller Welt auf den Ruf ’Blasphemie bestrafen!’ alarmiert reagieren selbst dann, wenn dieser Ruf (noch) von bayrischen Christen kommt.

Halb ist dem britischen Evolutionsbiologen Richard Dawkins zuzustimmen: ja, der Missbrauch von Kindern durch den Fundamentalismus vieler Erwachsener, das ist durchaus ein Problem der prekären kulturellen Moderne. Doch hat Atheist Dawkins seinen religiösen Führerschein nicht gemacht, mithin eine Lebensaufgabe noch nicht bewältigt. Dawkins sei über Charles Darwin zur Erkenntnis des Atheismus (DER SPIEGEL 37/2007) gekommen. So weit so schlecht, dagegen kann sich Darwin nun nicht wehren.

Viele Menschen finden gerade auch über Goethe, von Humboldt, Thoreau oder eben Charles Darwin zu einer persönlichen Religion.

Neben Sigmund Freud scheint mir gerade Charles Darwin den Weg in eine nichtfundamentalistische Religiosität zugänglich zu machen.

Eine offene Gesellschaft braucht man wohl, damit eine solche Spiritualität gedeihen oder überhaupt erst wachsen kann. Eines braucht man dazu ganz gewiss nicht: einen Straf‑Paragraphen der Gotteslästerung.

Jacques Auvergne


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